Deckbedingungen

Algemeine Deck- und Zahlungsbedingungen 2024

Deckbedingungen

  • Wir arbeiten mit Frischsamen. Falls ein Hengst, unabhängig aus welchem Grund (Turniere, Krankheit usw.) auch immer, während der Decksaison nicht kurzfristig verfügbar ist, dann bieten wir Ihnen, falls möglich, TG-Samen oder einen anderen Hengst an.
  • Durch das Bestellen und Empfangen von Samen hat der Stutenbesitzer unsere Deck- und Zahlungsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
  • Die Decksaison beginnt am 1. März 2024 und endet am 15. August 2024.

Samen Bestellung & Versand

  • Samen bestellen ist an allen Wochentagen möglich vor 09:00 Uhr morgens.
  • Bevor die erste Besamung angefangen wird, müssen die Daten von der Stute und dem Besitzer an uns vermittelt worden sein.

Decktaxe und zusätzliche Kosten

  • Bei der ersten Bestellung wird der Basistarif (1. Tarif) in Rechnung gestellt. Der zweite Tarif (2. Tarif) wird bei 70 Tage Trächtigkeit in Rechnung gestellt. Der zweite Tarif wird nur nicht in Rechnung gebracht, wenn die Stute nicht aufgenommen bzw. resorbiert hat und wir eine Bescheinigung der Nicht-Trächtigkeit vor dem 1. Oktober 2024 empfangen haben.
  • Die Bescheinigung der Nicht-Trächtigkeit soll spätestens vor dem 1. Oktober 2024 bei uns eingereicht werden, ansonsten entfällt die oben genannte Regelung und wird der zweite Tarif in Rechnung gestellt. Es werden nur Erklärungen von offiziell anerkannten Tierärzten akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass die Pflicht Reesink Stallions zu informieren, wenn eine Stute nicht tragend geworden ist, beim Stutenbesitzer liegt.
  • Bei jedem Versand werden die Transportkosten und Zertifikatkosten in Rechnung gebracht. Die Transportkosten entfallen, wenn die Samen selbst abgeholt werden. Wir bringen die Kosten (Decktaxe, Versandkosten, Zertifikate) unmittelbar beim Stutenbesitzer in Rechnung. Alle genannten Beträge sind exklusive Mehrwertsteuer.
  • Der Stutenbesitzer ist ab dem Moment der ersten Bestellung verpflichtet, die Kosten zu zahlen. Es kann keine neue Bestellung gemacht werden, solange nicht gezahlt wurde.
  • Bei einem Verkauf der Stute nach der ersten oder nächsten Besamung bleibt Auftraggeber
    unverzüglich verpflichtet die Decktaxe (und weitere Kosten) zu zahlen.
  • Bei Überschreitung der 14-tägigen Zahlungsfrist wird der Rechnungsbetrag erhöht mit Mahnungkosten, konform WIK und BIK infolge des Beschlusses der Normierung Inkassokosten, und wird zusätzlich die gesetzliche (Handels-)Rente in Rechnung gestellt ab dem Fälligkeitstag.
  • Die Übertragung des Decknachweises und an der zuständigen Zuchtverband findet nur statt, wenn alle Kosten gezahlt wurden.

TG - Samen

  • Wir verkaufen keine einzelne Besamungspipetten. Die Decktaxe wird pro tragende Stute gezahlt.
  • Unbenutzte Besamungspipetten bleiben immer in Eigentum von Reesink Stallions . Falls eine Besamungspipette nicht genutzt wurde, dann soll diese am Ende der Decksaison retourniert werden.
  • Die Samen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden oder eingesetzt werden für nicht identifizierte Stuten.
  • Wenn der Stutenbesitzer die TG-Samen unzulässig benutzt, dann wird ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro aufgelegt, zusätzlich zu den anderen gemachten Kosten.
  • TG-Samen dürfen nur eingesetzt werden für künstliche Besamung oder ET. Einsatz für ICSI oder andere fortgeschrittene reproduktive Technologien ist nur erlaubt in Übereinstimmung mit Reesink Stallions.

Embryotransplantation und ICSI

  • Geben Sie bei der Erstbestellung an, ob das bestellte Sperma für Embryotransfer oder für ICSI-Zwecke verwendet werden soll.
  • Der Einsatz von Samen für ICSI oder andere fortgeschrittene reproduktive Technologien ist nur gestattet in Übereinstimmung mit Reesink Stallions.
  • Regelungen und Verfahren zur Samenverwendung bei ICSI müssen stets in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Hengsthalter und Stutenhalter festgelegt werden.
  • Falls ET nicht gelungen ist, kann erneut Samen bestellt werden für Ihre Stute.
  • Die Deck Taxe wird pro erfolgreiche ET in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für TG-Embryos und wenn mehrere Embryos aus einer Besamung gelingen.
  • Der Stutenbesitzer dient vor dem 1. Oktober 2024 eine von einem anerkannten Tierarzt oder ET-Center aufgestellte und unterschriebene Übersicht mit der Anzahl der gelungene Embryo(s) enzureichen.
  • Falls eine Transplantation von einem Embryo nicht erfolgreich war, dann gilt eine derartige Übersicht als Bescheinigung für die Nicht-Trächtigkeit.

Sonstiges

  • Reesink Stallions haftet nicht für Schaden, Krankheit, oder Verletzung von Menschen, Tiere, Transportmittel oder Sonstiges, ausgenommen durch grobe nachweisbare Schuld oder Nachlässigkeit. Reesink Horses haftet in keinem Fall für eine langsame oder (zu) späte Lieferung von bestellten Samen.
  • Rechtstreitigkeiten; falls es unlösbare Streitigkeiten betrifft zwischen Reesink Stallions und dem Stutenbesitzer, so werden diese vorgelegt an die Arbitragekommission von dem Bund der Hengsthalter, De Beek 125A, 3852 PL, Ermelo (NL).
  • Der Stutenbesitzer hat zu jeder Zeit eine Meldepflicht. Sollte es sich herausstellen, dass es Nachkommen existieren, wofür keine Decktaxe gezahlt worden ist, dann ist Reesink Stallions dazu berechtigt, eine Zahlung der Decktaxe von jedes nicht gemeldete Nachkomme zu verlangen, vermehrt mit einem Bußgeld von 2.500 Euro pro Nachkomme, das nicht gemeldet bzw. registriert wurde bei Reesink Stallions.

Dieser Bedingungen sind eine Übersetzung des originalen, niederländischen Bedingungen.
Im Zweifelsfall gilt die niederländische Version.

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